Dienstag, 14. Januar 2020

Die Erben in Russland dürfen Einsicht in die Krankenakten des Verstorbenen nehmen

(Entscheidung des Verfassungsgerichtes Russlands vom 13.01.2020)

Nach heutiger Rechtslage in Russland dürfen Erben (nähere Verwandten) keine Einsicht in die Krankenunterlagen des Verstorbenen nehmen, sobald er es nicht ausdrücklich gestattete. Die Gerichte begründen es mit der ärztlichen Schweigepflicht.

Das Bundesverfassungsgericht Russlands sieht es ganz anders. Und zwar, den Erben, Ehegatten und nähere Angehörigen darf die Akteneinsicht nicht verwehrt werden, sobald der Verstorbene es vorher nicht ausdrücklich verboten hat.

Die heutige Gesetzeslage in diesem Bereich ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Russlands verfassungswidrig, weil es nicht eindeutig den Sachverhalt bezüglich der Einsicht der Krankenakten nach dem Tod des Erblassers regelt.

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