Mittwoch, 1. März 2017

Dürfen die Ehegatten nach russischem Recht ein gemeinsames Testament aufsetzen?

Noch nicht. Nach heutiger Gesetzeslage darf nur eine Person ein Testament aufsetzen (Art. 1118 Abs. 4 des russischen Gesetzbuches). Allerdings könnte es sich bald ändern; das Änderungsgesetz befindet sich in der Duma bei der zweiten Lesung, das schon im Herbst 2016 in Kraft treten sollte. Danach ist ein gemeinsames Testament der Ehegatten erlaubt.

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