Die Erben in Russland dürfen Einsicht in die Krankenakten des Verstorbenen nehmen
(Entscheidung des Verfassungsgerichtes Russlands vom 13.01.2020)
Nach heutiger Rechtslage in Russland dürfen Erben (nähere
Verwandten) keine Einsicht in die Krankenunterlagen des Verstorbenen nehmen,
sobald er es nicht ausdrücklich gestattete. Die Gerichte begründen es mit der ärztlichen
Schweigepflicht.
Das Bundesverfassungsgericht Russlands sieht es ganz anders.
Und zwar, den Erben, Ehegatten und nähere Angehörigen darf die Akteneinsicht
nicht verwehrt werden, sobald der Verstorbene es vorher nicht ausdrücklich
verboten hat.
Die heutige Gesetzeslage in diesem Bereich ist nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Russlands verfassungswidrig, weil es
nicht eindeutig den Sachverhalt bezüglich der Einsicht der Krankenakten nach
dem Tod des Erblassers regelt.
https://www.advokat-dorochov.de/profil/russisches-erbrecht/
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