Die Erbschaft in Russland wird als Ganzes, also mit allen Vermögenswerten und Schulden angenommen. Mit anderen Worten: Wenn die Erbschaft angenommen wird und die Erbmasse Schulden enthält, ist es nicht möglich, diese abzulehnen oder abzutrennen. Somit könnte es so viele Schulden bestehen, dass die Annahme der Erbschaft überhaupt nicht ratsam ist. Allerdings ist es hier für die Erben problematisch , weil sie meistens die Erbschaftsmasse nicht kennen. Dies könnte grundsätzlich im Laufe des notariellen Erbschaftsverfahren ermittelt werden. ..................
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland